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DIE ANDORRANISCHEN INSTITUTIONEN 



1) Der Staatschef

2) Der Generalrat

3) Die Regierung
4) Die Comuns
5) Rechtswesen
6) Der Ombudsmann

Das Fürstentum Andorra ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, der die Struktur des Co-Fürstentums auf Grundlage der Unterzeichnung der « Pareatges » in den Jahren 1278 und 1288 beibehalten hat (siehe « Geschichte »).

Der andorranische Staat ist ein parlamentarisches Co-Fürstentum (Artikel 1 der Verfassung).

1) Der Staatschef


Monseigneur Joan Enric 
Vives Bischof von Urgell


M. Nicolas Sarkozy
Präsident der Französischen Republik

Die beiden Co-Prinzipes Andorras sind gemeinsam und ungeteilt der Staatschef.

Derzeit wird dieses Amt gemeinsam bekleidet von:

Monseigneur Joan Enric Vives, Bischof von Urgell (einer Region in Katalonien/Spanien)
• Nicolas Sarkozy, Präsident der Französischen Republik.

Ihre Rolle besteht in der Gewährleistung der Achtung der Verfassung, auf die sie Treue schwören oder versprechen (Art. 44-2)… (http://www.govern.ad)
Sie sind von absoluten Befugnissen, die sie selten ausübten, zu verfassungsachtenden Befugnissen übergegangen.

Die Co-Prinzipes (http://www.coprince-fr.ad/index.html)

Sie lenken und entscheiden über das Funktionieren der öffentlichen Behörden und der Institutionen. Sie rufen auf Wunsch des Regierungschefs zu allgemeinen Wahlen auf und ernennen auf Vorschlag des Parlaments den Regierungschef.
Die beiden Co-Prinzipes bestätigen auch die diplomatischen Vertreter Andorras im Ausland und erhalten die Bestätigung der ausländischen Vertreter in Andorra.
Sie ernennen im übrigen je Co-Prinzeps einen Vertreter auf Ebene des Verfassungsgerichts und des Obersten Justizrats.

Jeder Co-Prinzeps ernennt einen persönlichen Vertreter für Andorra, um über das Fürstentum betreffende Angelegenheiten auf dem neuesten Stand zu sein.

2) Der Generalrat (http://www.consell.ad) (Titel IV, Artikel 50 bis Artikel 71 der Verfassung)

Der Generalrat übt die Legislativgewalt aus, genehmigt den Staatshaushalt, fördert und kontrolliert die politischen Maßnahmen der Regierung. Er umfaßt derzeit 28 Räte, die auf vier Jahre gewählt werden. 14 der 28 Räte werden auf regionaler Ebene gewählt, das heißt, 2 Räte für jede Gemeinde (Parròquia – siehe auch « Geographie »), während die anderen 14 auf nationaler Ebene gewählt werden.

Unter den Abgeordneten werden der Síndic, der Präsident des Parlaments (Consell), und der Untersíndic, der Vizepräsident des Parlaments (Consell), gewählt, die zusammen mit zwei Sekretären, die wiederum aus dem Consell gewählt werden, das Büro des Parlaments ausmachen.

Der derzeitige Präsident des Parlaments (Consell) ist Herr Joan GABRIEL ESTANY der Vizepräsident Frau Bernadeta GASPÀ BRINGUERET.

Seit Verabschiedung der Verfassung werden die vom Generalrat entschiedenen Normen einheitlich als Gesetze bezeichnet.

Die letzten allgemeinen Wahlen fanden am 24. April 2005 statt. Die Wahlbeteiligung bei diesen Wahlen lag bei 82,8%.
Die politischen Parteien, die derzeit in der parlamentarischen Versammlung vertreten sind, sind die folgenden:

Liberale Partei von Andorra (PLA)
Sozialdemokratische Partei (PS)
Partei des demokratischen Zentrums Andorras (Centre demòcrata andorrà)
Partei des 21. Jahrhunderts (Segle 21)
Partei der demokratischen Erneuerung (Renovació Democràtica)


Im Generalrat gibt es acht parlamentarische Ausschüsse für:

Innenpolitik, Außenpolitik, Wirtschaft, Finanzen und Haushalt, Land- und Städtepolitik, Gesundheit und Umwelt, soziale Angelegenheiten, Bildung - Forschung – Kultur und Sport, des weiteren den Sonderausschuß für Justiz und den ad hoc-Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten.

Adresse des Generalrats:

Consell General
Casa de la Vall
Andorra la Vella
Tel. : (00 376) 821 234
Fax: (00 376) 861 234
E-mail: consell.general@andorra.ad
Öffnungszeiten: von 8.30 h bis 13.30 h und von 15 h bis 17 h

3) Die Regierung (http://www.govern.ad) (Titel V der Verfassung, Artikel 72 bis 78 der Verfassung)


Herr. Albert PINTAT SANTOLÀRIA
Regierungschef

Frau Meritxell MATEU PI
Minister für auswärtige Angelegenheiten

Der Regierungschef wird vom "Consell" gewählt.

Derzeitiger andorranischer Regierungschef ist Albert PINTAT SANTOLÀRIA .

Die Regierung leitet die andorranische Innen- und Außenpolitik, verwaltet den Staat und übt Rechtssetzungsbefugnis aus. Die andorranische Regierung besteht aus dem Regierungschef und den Ministern, die an der Spitze der neun Ministerien stehen:

Ministerium für die Präsidentschaft und der Finanzen
http://www.presidencia.ad/ en http://www.finances.ad/

Minister: Herr Ferran PIRAPEIX LUCAS

Ministerium für Stadtplanung und Raumordnung
http://www.muot.ad/
Minister: Herr Xavier JORDANA ROSSELL

Ministerium für Kultur und Hochschulwesen (Regierungssprecher)

Minister: Herr Juli MINOVES TRIQUELL

Ministerium für Justiz und Innere Angelegenheiten
Minister: Herr Antoni RIBERAIGUA SASPLUGAS

Ministerium für Tourismus und Umwelt
http://www.turisme.ad
Minister : Herr Antoni PUIGDELLÍVOL RIBERAYGUA

Ministerium für Ausländische Angelegenheiten
http://www.maecc.ad/
Ministerin: Frau Meritxell MATEU PI

Ministerium für Gesundheit, Lebensqualität und Familie und Wohnen
http://www.salutibenestar.ad/
Ministerin: Frau Montserrat GIL TORNÉ

Ministerium für Wirtschaft und Landwirtschaft

Minister: Herr Joel FONT COMA

Ministerium für Bildung, Berufsbildung, Jugend und Sport

Ministerin: Frau Roser BASYIDA ARENY


Die andorranische Regierung arbeitet einmal pro Jahr den allgemeinen Haushalt aus und legt ihn dem Generalrat vor.

Für Informationen über die andorranische Regierung, bitte hier klicken

4) Die Comuns (Verwaltungsorgane der Gemeinden) 
(http://www.andorra.ad) (Titel VI, Artikel 79 bis 84 der Verfassung)

Andorra besteht aus sieben Gemeinden (Parròquies): Canillo, Encamp, Ordino, La Massana, Andorra la Vella, Sant Julià de Lòria und Escaldes-Engordany.

Die « Comuns » sind die Organe, die die Gemeinden vertreten und verwalten, den kommunalen Haushalt genehmigen und ausführen, ihre öffentliche Politik beschließen und umsetzen und das gesamte kommunale Eigentum verwalten. Sie erhalten Kapital, das aus dem allgemeinen Staatshaushalt stammt, damit ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet ist.

Für Informationen über die Comuns, bitte hier klicken

5)
Rechtswesen

      A -  Organigramm
B - Funktionsweise der Justiz im Principat d’Andorra
C - Rechtsorgane
D - Gerichtliche Entscheidungen

B-      Funktionsweise der Justiz im Principat d’Andorra

Die Titel VII und VIII der Verfassung des Principat d’Andorra betreffen respektiv die Justiz und das Verfassungsgericht. Sie werden durch die Lleis Qualificades (qualifizierte Gesetze) des Verfassungsgerichts und der Rechtsordnung vom 3. September 1993 ergänzt.

  Die Verfassung ist die oberste Norm der Rechtsordnung. Sie ist für alle Batlles (erstinstanzliche Richter), Richter und Gerichte verbindlich, die Recht sprechen und die Gesetze gemäß den Grundsätzen der Verfassung anwenden.

  Die Rechtssprechung wird von den Batlles, dem Tribunal der Batlles (erstinstanzliches Gericht), dem Tribunal de Corts (Berufungs- und Schwurgericht) und dem Obersten Gerichtshof von Andorra ausgeübt. In der Ausübung ihrer Rechtsprechungskompetenz sind die Batlles und die Richter von allen Rechtsorganen und dem Obersten Gerichtshof unabhängig.

  Artikel 85 der Verfassung bestimmt den Aufbau, die Zusammensetzung und die Funktionsweise der Rechtsinstanzen, die von der Llei Qualificada über die Rechtsordnung geregelt werden.

  C-      Rechtsorgane

  Die Aufgabe der Rechtsorgane besteht darin, die öffentliche Gewalt an die Achtung der Gesetze zu binden, die Gesetzesmäßigkeit der Verwaltungstätigkeiten zu überwachen und allen Bürgern einen wirksamen Schutz in der Ausübung ihrer Rechte und der Verteidigung ihrer legitimen Interessen zu gewährleisten.  

  Das Rechtssystem von Andorra besteht aus: 

   §         der Batllia von Andorra[1]
§         dem Consell Superior de la Justicia/Oberster Justizrat
§         dem Tribunal de Corts[2]                     
§         dem Tribunal Superior/ Oberster Gerichtshof
§         der Staatsanwaltschaft
§         dem Verfassungsgericht

[1] Erstinstanzliches Gericht
[2] Berufungs- und Schwurgericht

Batllia d’Andorra (die Batlles als Einzelrichter und das Tribunal de Batlles)

  • Es handelt sich um ein einziges erstinstanzliches Gericht, das für Zivil-, Straf- Verwaltungsrecht zuständig ist.
  • Das Gericht besteht aus mindestens acht Batlles (Richtern) und dem Präsidenten. Der Präsident des Tribunal de Batlles ist somit Präsident der Batllia.
  • Die Batlles sind zuständig für Urteilssprechungen in erster Instanz in allen Strafsachen, ausgenommen schwere Strafsachen. Sie sind unabhängig, ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet des Fürstentums Andorra, und sie werden aus dem Staatshaushalt bezahlt
  • Als Kollegialgericht ist das Tribunal de Batlles in 3 Kammern unterteilt (Zivil- Straf- und Verwaltungskammer). Darüber hinaus verfügt es über eine spezielle Ermittlungskammer. In jeder Kammer sind 3 Batlles vertreten.

Die Gerichtsschreiber protokollieren die Verhandlungen und Urteilssprüche und unterstützen die Batlles und Gerichte in der Ausübung ihres Amtes.

  Tribunal de Corts/Kollegialgericht mit strafrechtlichen Befugnissen

  • Es ist das erstinstanzliche Gericht für schwere Strafsachen und für die Ausführung seiner Urteile sowie anderer Rechtsentscheidungen zuständig. 
  • Es übt richterliche Gewalt im Rahmen der Strafüberwachung und des Strafvollzugs aus.
  • Es besteht aus einem Präsidenten, einem stellvertretenden Präsidenten und einem Richter. 

 Tribunal Superior /Oberster Gerichtshof

  • Er ist der höchste Gerichtshof des Principat d’Andorra. 
  • Er besteht aus einem Präsidenten und acht Richtern, die vom Obersten Justizrat ernannt werden.
  • Er erkennt im Vorfeld die Urteile ausländischer Gerichte, die zivilrechtliche Folgen in Andorra bewirken könnten.
  • Er besteht aus einer Zivil- und einer Strafkammer sowie einer Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten und Streitfälle des Sozialschutzes.

 Consell Superior de la Justicia/ Oberster Justizrat   

  • Dieses Rechtsorgan soll die Unabhängigkeit der Judikative gewährleisten. Artikel 89 der Verfassung des Principat d’Andorra legt im Detail die Merkmale der Repräsentation, Leitung und Verwaltung der Rechtsorganisation fest, um über seine Unabhängigkeit und seine gute Funktionsweise zu wachen.

  • Er besteht aus fünf ernannten Mitgliedern: Ernannt werden ein Mitglied pro Coprincipat, ein Mitglied vom Präsidenten des Parlaments (Síndic General), ein Mitglied vom Regierungschef und ein Mitglied von den Richtern und Batlles. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre und kann einmal verlängert werden.

  • Der Oberste Justizrat ernennt die Batlles, Richter und Gerichtsschreiber. Gleichfalls obliegt ihm die Ernennung der Präsidenten des Tribunal de Batlles, des Tribunal de Corts und des Obersten Gerichtshofs.
  • Das Amt im Consell Superior ist mit anderen öffentlichen oder gerichtlichen Ämtern sowie mit der Ausübung des Anwaltberufs nicht vereinbar.
  • Die Funktionsweise des Consell Superior: Die fünf Mitglieder treten auf Einberufung des Präsidenten dreimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Aus ihren Reihen wählen sie einen stellvertretenden Präsidenten und einen Sekretär.  

  Staatsanwaltschaft

  • Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, über den Schutz und die Anwendung der Rechtsordnung sowie über die Unabhängigkeit der Gerichte zu wachen. Darüber hinaus unterstützt sie die Gerichte in der Anwendung von Recht und Gesetz zur Wahrung der Bürgerrechte und zum Schutze der Allgemeinheit. 
  • Sie leitet die polizeilichen Maßnahmen auf rechtlichem Gebiet. Die Kriminalpolizei führt folglich Strafermittlungsverfahren nach ihren Anweisungen durch und ist mit der Beweisführung betraut.
  • Ihre Mitglieder werden vom Consell Superiror de la Justicia auf Vorschlag der Regierung ernannt. Ihre Amtszeit kann um weitere sechs Jahre verlängert werden.

 Verfassungsgericht

  • Das Verfassungsgericht ist der Hüter der Verfassung. Es ist nur an die Verfassung und die Llei Qualificada (qualifiziertes Gesetz) über das Verfassungsgericht gebunden. 
  • Es besteht aus 4 Verfassungsrichtern: jeweils ein Richter pro Coprincipat und zwei für den Consell General. Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.
  • Gemäß dem Gesetz befasst sich das Verfassungsgericht mit außerordentlichen Verfahren zum Verfassungsschutz (procediment d’empara) gegen Handlungen der öffentlichen Gewalt, die den Inhalt der Rechte und Freiheiten, die in den Titeln III et IV der Verfassung verankert sind, verletzen würden.

D-      Gerichtliche Entscheidungen

Die Acords sind Entscheidungen der Gerichte, die weder im Gerichtszweig noch in der Kammer zusammengetreten sind, sowie Entscheidungen der Präsidenten, wenn sie Regierungscharakter besitzen.

Die Entscheidungen der Batlles und der Gerichte, die richterlichen Charakter haben, heißen:

      a)      Providències, wenn sie auf die Vorbereitung der Streitsache oder des Prozesses zielen.
b)     Erlasse, wenn sie auf dem Rechtsmittel der Providències, Zwischenstreit oder Nichtigkeiten von Verfahren beruhen oder wenn sie diese Form gemäß dem Gesetz annehmen müssen. 
c)      Urteile, wenn sie die Streitsache oder den Prozess unabhängig der Instanz endgültig entscheiden.



6) Der Ombudsmann


Dieses Amt wurde 1998 geschaffen. Der Ombudsmann verteidigt und wacht über die von der Verfassung gewährleisteten Rechte und Freiheiten. Er behandelt Privatklagen und –beschwerden, die die Verletzung der Rechte durch die öffentliche Verwaltung betreffen. Außerdem kann er Empfehlungen aussprechen, an seine Pflichten und gesetzlichen Verpflichtungen erinnern und Vorschläge zur Umsetzung neuer Maßnahmen machen