Das Fürstentum Andorra ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat,
der die Struktur des Co-Fürstentums auf Grundlage der Unterzeichnung
der « Pareatges » in den Jahren 1278 und 1288 beibehalten
hat (siehe « Geschichte »).
Der andorranische Staat ist ein parlamentarisches Co-Fürstentum (Artikel
1 der Verfassung).
1) Der Staatschef
Monseigneur Joan Enric
Vives Bischof von Urgell
M. Nicolas Sarkozy
Präsident der Französischen Republik
Die
beiden Co-Prinzipes Andorras sind gemeinsam und ungeteilt der Staatschef.
Derzeit wird dieses Amt gemeinsam bekleidet von:
• Monseigneur Joan Enric Vives, Bischof von Urgell (einer
Region in Katalonien/Spanien) • Nicolas Sarkozy, Präsident der Französischen Republik.
Ihre Rolle besteht in der Gewährleistung der Achtung der Verfassung,
auf die sie Treue schwören oder versprechen (Art. 44-2) (http://www.govern.ad)
Sie sind von absoluten Befugnissen, die sie selten ausübten, zu verfassungsachtenden
Befugnissen übergegangen.
Sie lenken und entscheiden über das Funktionieren der öffentlichen
Behörden und der Institutionen. Sie rufen auf Wunsch des Regierungschefs
zu allgemeinen Wahlen auf und ernennen auf Vorschlag des Parlaments den
Regierungschef.
Die beiden Co-Prinzipes bestätigen auch die diplomatischen Vertreter
Andorras im Ausland und erhalten die Bestätigung der ausländischen
Vertreter in Andorra.
Sie ernennen im übrigen je Co-Prinzeps einen Vertreter auf Ebene
des Verfassungsgerichts und des Obersten Justizrats.
Jeder Co-Prinzeps ernennt einen persönlichen Vertreter für Andorra,
um über das Fürstentum betreffende Angelegenheiten auf dem neuesten
Stand zu sein.
2) Der Generalrat (http://www.consell.ad)
(Titel IV, Artikel 50 bis Artikel 71 der Verfassung)
Der
Generalrat übt die Legislativgewalt aus, genehmigt den Staatshaushalt,
fördert und kontrolliert die politischen Maßnahmen der Regierung.
Er umfaßt derzeit 28 Räte, die auf vier Jahre gewählt
werden. 14 der 28 Räte werden auf regionaler Ebene gewählt,
das heißt, 2 Räte für jede Gemeinde (Parròquia
siehe auch « Geographie »), während die anderen
14 auf nationaler Ebene gewählt werden.
Unter den Abgeordneten werden der Síndic, der Präsident des
Parlaments (Consell), und der Untersíndic, der Vizepräsident
des Parlaments (Consell), gewählt, die zusammen mit zwei Sekretären,
die wiederum aus dem Consell gewählt werden, das Büro des Parlaments
ausmachen.
Der derzeitige Präsident des Parlaments (Consell) ist Herr Joan
GABRIEL ESTANY der Vizepräsident Frau Bernadeta GASPÀ BRINGUERET.
Seit Verabschiedung der Verfassung werden die vom Generalrat entschiedenen
Normen einheitlich als Gesetze bezeichnet.
Die letzten allgemeinen Wahlen fanden am 24. April 2005 statt. Die
Wahlbeteiligung bei diesen Wahlen lag bei 82,8%.
Die politischen Parteien, die derzeit in der parlamentarischen Versammlung
vertreten sind, sind die folgenden:
• Liberale Partei von Andorra (PLA) • Sozialdemokratische Partei (PS) • Partei des demokratischen Zentrums Andorras (Centre demòcrata
andorrà) • Partei des 21. Jahrhunderts (Segle 21) • Partei der demokratischen Erneuerung (Renovació Democràtica)
Im Generalrat gibt es acht parlamentarische Ausschüsse für:
Innenpolitik, Außenpolitik, Wirtschaft, Finanzen und Haushalt, Land-
und Städtepolitik, Gesundheit und Umwelt, soziale Angelegenheiten,
Bildung - Forschung Kultur und Sport, des weiteren den Sonderausschuß
für Justiz und den ad hoc-Ausschuß für auswärtige
Angelegenheiten.
Adresse des Generalrats:
Consell General
Casa de la Vall
Andorra la Vella
Tel. : (00 376) 821 234
Fax: (00 376) 861 234
E-mail: consell.general@andorra.ad
Öffnungszeiten: von 8.30 h bis 13.30 h und von 15 h bis 17 h
3) Die Regierung (http://www.govern.ad)
(Titel V der Verfassung, Artikel 72 bis 78 der Verfassung)
Herr. Albert PINTAT SANTOLÀRIA
Regierungschef
Frau Meritxell MATEU PI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Der
Regierungschef wird vom "Consell" gewählt.
Derzeitiger andorranischer Regierungschef ist Albert PINTAT
SANTOLÀRIA .
Die Regierung leitet die andorranische Innen- und Außenpolitik,
verwaltet den Staat und übt Rechtssetzungsbefugnis aus. Die andorranische
Regierung besteht aus dem Regierungschef und den Ministern, die an der
Spitze der neun Ministerien stehen:
4) Die Comuns (Verwaltungsorgane der Gemeinden)
(http://www.andorra.ad)
(Titel VI, Artikel 79 bis 84 der Verfassung)
Andorra besteht aus sieben Gemeinden (Parròquies): Canillo, Encamp,
Ordino, La Massana, Andorra la Vella, Sant Julià de Lòria
und Escaldes-Engordany.
Die « Comuns » sind die Organe, die die Gemeinden vertreten
und verwalten, den kommunalen Haushalt genehmigen und ausführen,
ihre öffentliche Politik beschließen und umsetzen und das gesamte
kommunale Eigentum verwalten. Sie erhalten Kapital, das aus dem allgemeinen
Staatshaushalt stammt, damit ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet
ist.
B-Funktionsweise
der Justiz im Principat d’Andorra
Die Titel VII und VIII der Verfassung des Principat
d’Andorra betreffen respektiv die Justiz und das Verfassungsgericht.
Sie werden durch die Lleis Qualificades (qualifizierte Gesetze)
des Verfassungsgerichts und der Rechtsordnung vom 3. September 1993 ergänzt.
Die Verfassung ist die oberste Norm der Rechtsordnung. Sie ist für alle
Batlles
(erstinstanzliche Richter), Richter und Gerichte verbindlich, die Recht
sprechen und die Gesetze gemäß den Grundsätzen der Verfassung
anwenden.
Die Rechtssprechung wird von den Batlles, dem Tribunal der Batlles (erstinstanzliches
Gericht), dem Tribunal de Corts (Berufungs- und Schwurgericht) und dem
Obersten Gerichtshof von Andorra ausgeübt. In der Ausübung ihrer
Rechtsprechungskompetenz sind die Batlles und die Richter von
allen Rechtsorganen und dem Obersten Gerichtshof unabhängig.
Artikel 85 der Verfassung bestimmt den Aufbau, die Zusammensetzung und die
Funktionsweise der Rechtsinstanzen, die von der Llei Qualificada über
die Rechtsordnung geregelt werden.
C-Rechtsorgane
Die Aufgabe der Rechtsorgane besteht darin, die öffentliche Gewalt an die
Achtung der Gesetze zu binden, die Gesetzesmäßigkeit der Verwaltungstätigkeiten
zu überwachen und allen Bürgern einen wirksamen Schutz in der Ausübung
ihrer Rechte und der Verteidigung ihrer legitimen Interessen zu gewährleisten.
Das Rechtssystem von Andorra besteht aus:
§der Batllia von Andorra[1] §dem Consell Superior de la Justicia/Oberster Justizrat §dem Tribunal de Corts[2] §dem Tribunal Superior/ Oberster Gerichtshof §der
Staatsanwaltschaft §dem Verfassungsgericht
[1]
Erstinstanzliches Gericht [2]
Berufungs- und Schwurgericht
Batllia
d’Andorra (die Batlles als Einzelrichter und das Tribunal de
Batlles)
Es
handelt sich um ein einziges erstinstanzliches Gericht, das für
Zivil-, Straf- Verwaltungsrecht zuständig ist.
Das
Gericht besteht aus mindestens acht Batlles (Richtern) und dem
Präsidenten. Der Präsident des Tribunal de Batlles ist somit
Präsident der Batllia.
Die
Batlles sind zuständig für Urteilssprechungen in erster
Instanz in allen Strafsachen, ausgenommen schwere Strafsachen. Sie
sind unabhängig, ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte
Staatsgebiet des Fürstentums Andorra, und sie werden aus dem
Staatshaushalt bezahlt
Als
Kollegialgericht ist das Tribunal de Batlles in 3 Kammern
unterteilt (Zivil- Straf- und Verwaltungskammer). Darüber hinaus verfügt
es über eine spezielle Ermittlungskammer. In jeder Kammer sind 3 Batlles
vertreten.
Die
Gerichtsschreiber protokollieren die Verhandlungen und Urteilssprüche und
unterstützen die Batlles und Gerichte in der Ausübung ihres
Amtes.
Tribunal
de Corts/Kollegialgericht mit strafrechtlichen Befugnissen
Es
ist das erstinstanzliche Gericht für schwere Strafsachen und für die
Ausführung seiner Urteile sowie anderer Rechtsentscheidungen zuständig.
Es
übt richterliche Gewalt im Rahmen der Strafüberwachung und des
Strafvollzugs aus.
Es
besteht aus einem Präsidenten, einem stellvertretenden Präsidenten
und einem Richter.
Tribunal
Superior /Oberster Gerichtshof
Er
ist der höchste Gerichtshof des Principat d’Andorra.
Er
besteht aus einem Präsidenten und acht Richtern, die vom Obersten
Justizrat ernannt werden.
Er
erkennt im Vorfeld die Urteile ausländischer Gerichte, die
zivilrechtliche Folgen in Andorra bewirken könnten.
Er
besteht aus einer Zivil- und einer Strafkammer sowie einer Kammer für
Verwaltungsstreitigkeiten und Streitfälle des Sozialschutzes.
Consell
Superior de la Justicia/ Oberster Justizrat
Dieses Rechtsorgan soll die Unabhängigkeit
der Judikative gewährleisten. Artikel 89 der Verfassung des Principat
d’Andorra legt im Detail die Merkmale der Repräsentation, Leitung
und Verwaltung der Rechtsorganisation fest, um über seine Unabhängigkeit
und seine gute Funktionsweise zu wachen.
Er
besteht aus fünf ernannten Mitgliedern: Ernannt werden ein Mitglied
pro Coprincipat, ein Mitglied vom Präsidenten des Parlaments (Síndic
General), ein Mitglied vom Regierungschef und ein Mitglied von den
Richtern und Batlles. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre und kann
einmal verlängert werden.
Der
Oberste Justizrat ernennt die Batlles, Richter und
Gerichtsschreiber. Gleichfalls obliegt ihm die Ernennung der Präsidenten
des Tribunal de Batlles, des Tribunal de Corts und des Obersten
Gerichtshofs.
Das
Amt im Consell Superior ist mit anderen öffentlichen oder
gerichtlichen Ämtern sowie mit der Ausübung des Anwaltberufs nicht
vereinbar.
Die
Funktionsweise des Consell Superior: Die fünf Mitglieder treten auf
Einberufung des Präsidenten dreimal jährlich zu ordentlichen
Sitzungen zusammen. Aus ihren Reihen wählen sie einen
stellvertretenden Präsidenten und einen Sekretär.
Staatsanwaltschaft
Die
Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, über den Schutz und die
Anwendung der Rechtsordnung sowie über die Unabhängigkeit der
Gerichte zu wachen. Darüber hinaus unterstützt sie die Gerichte in
der Anwendung von Recht und Gesetz zur Wahrung der Bürgerrechte und
zum Schutze der Allgemeinheit.
Sie
leitet die polizeilichen Maßnahmen auf rechtlichem Gebiet. Die
Kriminalpolizei führt folglich Strafermittlungsverfahren nach ihren
Anweisungen durch und ist mit der Beweisführung betraut.
Ihre
Mitglieder werden vom Consell Superiror de la Justicia auf Vorschlag
der Regierung ernannt. Ihre Amtszeit kann um weitere sechs Jahre verlängert
werden.
Verfassungsgericht
Das
Verfassungsgericht ist der Hüter der Verfassung. Es ist nur an die
Verfassung und die Llei Qualificada (qualifiziertes Gesetz) über das
Verfassungsgericht gebunden.
Es
besteht aus 4 Verfassungsrichtern: jeweils ein Richter pro Coprincipat
und zwei für den Consell General. Die Amtszeit der Verfassungsrichter
beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Gemäß
dem Gesetz befasst sich das Verfassungsgericht mit außerordentlichen
Verfahren zum Verfassungsschutz (procediment
d’empara) gegen Handlungen der öffentlichen Gewalt, die den
Inhalt der Rechte und Freiheiten, die in den Titeln III et IV der
Verfassung verankert sind, verletzen würden.
D-Gerichtliche Entscheidungen
Die
Acords sind Entscheidungen der
Gerichte, die weder im Gerichtszweig noch in der Kammer zusammengetreten
sind, sowie Entscheidungen der Präsidenten, wenn sie Regierungscharakter
besitzen.
Die
Entscheidungen der Batlles und der Gerichte, die richterlichen
Charakter haben, heißen:
a)Providències,
wenn sie auf die Vorbereitung der Streitsache oder des Prozesses zielen. b)Erlasse, wenn sie auf dem
Rechtsmittel der Providències,
Zwischenstreit oder Nichtigkeiten von Verfahren beruhen oder wenn sie
diese Form gemäß dem Gesetz annehmen müssen. c)Urteile,
wenn sie die Streitsache oder den Prozess unabhängig der Instanz endgültig
entscheiden.
6) Der Ombudsmann
Dieses Amt wurde 1998 geschaffen. Der Ombudsmann verteidigt und wacht
über die von der Verfassung gewährleisteten Rechte und Freiheiten.
Er behandelt Privatklagen und beschwerden, die die Verletzung der
Rechte durch die öffentliche Verwaltung betreffen. Außerdem
kann er Empfehlungen aussprechen, an seine Pflichten und gesetzlichen
Verpflichtungen erinnern und Vorschläge zur Umsetzung neuer Maßnahmen
machen